Informelles

Wer kann eine Rehamaßnahme beantragen?

29. Juli 2019

Eine Rehabilitationsmaßnahme dient laut Sozialgesetzbuch der „Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit“. Das bedeutet das Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung ein Recht darauf haben.

Vorraussetzung:
Sie muss medizinisch notwendig und erfolgversprechend sein. 
Der Patient muss in der Lage sein an Therapien teilzunehmen.
Beides entscheidet der behandelnde Arzt.

Gesetzlich versicherte Berufstätige müssen in den zurückliegende 2 Jahren 6 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wer nicht berufstätig ist, muss 15 Jahre versichert sein oder zumindest 5 Jahre, wenn eine Erwerbsminderung droht.
Privat Krankenversicherte , die auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ( wie wir Ärzte sehr häufig), haben keine Anspruch auf eine Reha.
Bei ihnen muss geprüft werden, welche Leistungen durch die Privatversicherung übernommen werden.

 aus WAZ 2.7.10