Heute gebe ich nur einen Artikel der WAZ von Freitag dem 2. August wieder, ohne viel zu kommentieren:
Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass Patienten, die länger als 6 Wochen krank sind, im Auslaub Urlaub machen dürfen und weiter Krankengeld bekommen
(AZ.: B 3 KR 23/18 R).
Krankenkassen dürfen die Zahlung nicht einstellen.
Der Kläger, ein Gerüstbauer, war wegen Rückenschmerzen mehrere Wochen krank geschrieben und hatte für seinen 5 tägigen Urlaub in Dänemark alle Formalien eingehalten.