Informelles

Sondersprechstunde Schwerbehinderung

1. April 2018

Schwierigkeiten bei der Beantragung eines Ausweises nach dem Schwerbehindertengesetz haben mich darauf gebracht, eine Sondersprechstunde einzurichten.
Vordringlich geht es um eine möglichst hohe Prozenteinschätzung. Viele Patienten wissen gar nicht, mit welcher Kombination aus Erkrankungen die maximale Prozentzahl zu erreichen ist.  Es reicht nicht seine Beschwerden auf dem Antrag zu vermerken, sondern es ist große Kreativität notwendig, um Amtsärzte zu überzeugen.
Bewegungseinschränkungen dürfen nicht einfach genannt werden, sondern müssen glaubwürdig vorgetragen werden, damit ein versierter Gutachter nicht auf Anhieb erkennt, dass die Probleme möglicherweise geringer sind.
Das gilt noch mehr für den Vermerk „ag“ (außergewöhnlich gehbehindert), den Sie benötigen, um unbehindert auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.
Angeboten wird eine Schulung in 3 Stufen, in denen Sie möglichst überzeugendes  Hinken erlernen können.
Nur fachkundige Beratung kann verhindern, dass Sie bei unberechtigtem Beantragen ertappt werden.

 

 

 

 

 

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