Informelles

Missbrauch von „Rehasport“ (RHS)

26. September 2016

RHS ist eine ergänzende Leistung der gesetzlichen Kostenträger des Gesundheitssystems (GKV) , um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
„Ziel ist….Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, um die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für die eigene Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining- z.B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten- zu motivieren.“
Soweit der Gesetzestext.
Regelmäßig werde ich von Patienten um weitere Verordnung von RHS gebeten. Man wünscht eine Verlängerung. Schließlich hätten „alle“ in ihrer Gruppe bereits die 3. oder 4. oder 5. Verordnung erhalten. Viele Patienten gehen nur zum RHS, wenn die Kosten von der GKV übernommen wird. Sie sind allenfalls bereit Ihre geringe Zuzahlung zu übernehmen.
Es darf nicht verschwiegen werden, dass Betreiber von Instituten oder Sportanstalten, in denen RHS stattfindet, diese Patienten dazu auffordern. Schließlich verdienen sie damit Geld, wie auch der Patient auf diese Weise Geld spart. Win-Win sagt man dazu.

Es handelt sich schlichtweg um Betrug!

Die Verordnung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Weiter im Gesetzestext:
„Eine längere Leistungsdauer ist nur möglich, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung krankheitsbedingt nicht oder noch nicht gegeben ist.
Eine aus anderen Gründen resultierender Motivationsmangel zur eigenverantwortlichen Weiterführung von RHS schließt eine Verlängerung der Leistung zu Lasten der GKV aus.“

Liebe Patienten; haben Sie das verstanden?
Unter tausenden von Menschen wollen einige einfach nicht die Zähne putzen.
Die GKV schenkt ihnen ein Jahr Zahnbürste und Zahnpaste, damit danach allen klar wird, wie gut das tut, wie gesund es ist, man riecht nicht aus dem Mund und hat schöne Zähne. Nach einem Jahr sind viele überzeugt und kaufen Zahnbürste und Zahnpaste alleine. Einige wollen sich die Zähne trotzdem nur putzen, wenn weiterhin alle Kosten übernommen werden…

Und bevor alle wieder über die Ungerechtigkeit zwischen GKV und Privatkassen klagen: RHS gibt es nur für GKV versicherte. Für Privatpatienten ist die Verordnung von RHS prinzipiell nicht möglich.