Informelles

Lügendetektor bei Arbeitsunfähigkeit

1. April 2017

In den letzten Monaten nimmt die Zahl der Patienten, die eine Bescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit wünschen, beständig zu. Das gilt auch für Rentenbegehren und Schwerbehinderungsangelegenheiten. Ärztlicherseits ist bundesweit der Eindruck entstanden, dass ein wachsender Teil ungerechtfertigt ist.
Die Ärztekammer hat deswegen nahegelegt, in besonderem Maß zu prüfen, ob ein Betrugsversuch vorliegen könnte.
In Verdachtsfällen, darf der Arzt deshalb ab heute zu einem Lügendetektortest mit Polygraph greifen.
Die Kosten trägt der GKV Versicherte selbst, bei Privatpatienten werden sie übernommen.
Wird ein Betrugsversuch entlarvt, wird automatisch der Arbeitgeber informiert.