Informelles

Kur im Ausland – Was übernimmt die Krankenkasse?

23. November 2015

In der WAZ, 30.Okt.2015 wird berichtet, welche Kosten bei Auslandkuren von Kostenträgern übernommen werden. Es wird zwischen Vorsorgekur und Rehabilitationskur unterschieden. VK wird übernommen, wenn am Kurort vom medizinischen Personal deutsch gesprochen wird und nachgewiesen werden kann, dass es sich um ein anerkanntes Heilbad mit vergleichbarer Qualität zu einer deutschen Behandlung handelt.
Bei RK werden „unter Umständen“ die Kosten für die ärztliche Behandlung im Ausland erstattet, „Anwendungen“ jedoch nur, wenn ein Vertrag mit dem Kostenträger besteht. Es gibt durchaus Kooperationen deutscher Krankenkassen mit Kurstätten in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, da die Kosten wesentlich geringer als in Deutschland sind.
Im Einzelfall kann eine Anfrage bei der Kasse helfen.