Informelles

Grünes Rezept

13. Juli 2015

Laut Artikel der WAZ 13.7.15 erstatten viele Krankenkasse die Kosten, der auf grünem Rezept verschriebenen Medikamente, wenn sie als medizinisch notwendig erachtet werden. Zur Erinnerung: Es gibt eine „Negativ-Liste“ von Medikamenten, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) verschrieben werden dürfen (!) und deshalb auf einen grünen Rezept verordnet werden. Und obwohl auf dem Rezept zu lesen ist „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen“, könne Sie es trotzdem.
Vorgelegt werden sollte das Rezept und die Apothekenquittung.
Meist wird eine jährliche Summe erstattet, die von GKV zu GKV unterschiedlich sein kann.