Informelles

Facharzt-Terminvergabe für gesetzlich Versicherte

25. Januar 2016

Ab heute ist es soweit, die Terminvergabe bei Fachärzten wird per Gesetz geregelt. Die Servicestelle der kassenärztlichen Vereinigung soll eine maximale Wartezeit von 4 Wochen garantieren. Aber nicht jeder Patient kann diese Regelung in Anspruch nehmen und es gibt Einschränkungen:
Er benötigt eine Überweisung der Hausarztes, auf dem eine besondere Dringlichkeit vermerkt sein muss. (Ein HA wird natürlich NICHT Dringlichkeit vermerken, wenn ein Tennisarm seit Monaten schmerzt oder ein seit Jahren bestehender Hammerzeh operiert werden soll). Generell KEINE Dringlichkeit bei Routineuntersuchung (Verlaufskontrolle, Nachuntersuchung, etc.) und Bagatellerkrankungen.
Der Termin muss nicht nahe sein, sondern kann an einen Facharzt vergeben werden, der in einer Entfernung von 30 Minuten ab dem nächsten Facharzt der gewünschten Fachrichtung mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar ist.
Der Termin wird nicht bei dem Facharzt der Wahl vergeben, sondern bei einem, der einen freien Termin hat.
Es gibt keine Wunschtermin und keine Wunschuhrzeit.