Wir Ärzte sind bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wirklich unter Druck, denn falsche Bescheinigungen haben kriminellen Charakter und werden auch so geahndet.
In der Einschätzung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sind Patienten aber von Zeit zu Zeit völlig anderer Meinung als ihre Ärzte.
Ein Beispiel für die Schwierigkeiten: Eine AU für einen Arbeitslosen muss nach ganz anderen Kriterien ausgestellt werden, als wenn er arbeiten würde.
Die Kriterien werden in den Arbeitunfähigkeitsrichtlinien §2 Definition und Bewertungsmaßstäbe festgelegt.
(3) Versicherte, die arbeitslos sind,……, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit die oder der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
(3a) …. Harz IV Beantragende oder Beziehende sind erwerbsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.