Informelles

Als gesetzlicher Krankenversicherter plötzlich … Privatpatient…

2. Februar 2015

…und nur wenige wissen, dass das möglich ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenerstattung_(Krankenversicherung)

Es gibt bereits seit Jahren das Prinzip der Kostenerstattung (KE). Dadurch wird der gesetzlich Versicherte (gV) zu einem Privatpatienten (PP).
Wie das geht?
Durch ein Gesetz, das im April 2007 in Kraft trat und mittlerweile einige Male überarbeitet wurde. Allerdings hat die gesetzliche Krankenkassenversicherung (GKV) überhaupt kein Interesse, dies bekannt zu machen. Im Gegenteil, aus meiner Sicht besteht eher Interesse daran, es zu verschleiern. Es bedeutet nämlich, dass die GKV wesentlich mehr an den Versicherten auszahlen muss, als wenn sie pauschal abrechnet.

Was genau heißt das? Ein gV vereinbart mit seinem Arzt die KE für ein Quartal. Er erhält nun die Privatrechnung seiner Behandlung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird. Wie ein Privatpatient. Diese Rechnung wird bei seiner GKV eingereicht und ihm erstattet, der Patient begleicht dann die Rechnung bei seinem Arzt.

Ganz einfach! Trotzdem: Vorsicht Falle!
Denn es werden nur die Leistungen erstattet, die auch im Rahmen der gesetzlichen Versicherung erstattet worden wären und auch nur der „einfache“ Satz (eS).
Hier eine kleine Erklärung was eS ist: Die meisten PP Rechnungen enthalten Steigerungssätze, hinter der Summe steht 2,3 fach (für ärztliche Leistungen) oder 1,8 fach (für technische Leistungen), aus 10,-€ werden 23,-€ oder 18,-€.
Für alles über dem eS muss der Patient aufkommen!
ABER : Wer mit seinem Arzt KE vereinbart, kann auch vereinbaren, dass nur der eS berechnet wir.

Ich verbürge mich dafür, dann eine voll erstattungsfähige Rechnung mit einfachem Satz zu schreiben!

Meines Wissens tun das die meisten Ärzte, sie erhalten denn immer noch mehr als die (ruinöse) Fallpauschale:
https://www.drblass.de/informelles/kasse-oder-privat/

 

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